AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allen zwischen HCC | HEY'S CAR CARE (im folgenden Anbieter genannt) und dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:


§ 1 Geltungsbereich der AGB


1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle unter www.heys-carcare.de angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege sowie die Smart- und Spotrepair. Andere Vertragsbedingungen / AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggeber unter www.heys-carcare.de/AGB abrufbaren aktuellen Fassung, es sei denn die Vertragspartner vereinbaren schriftlich eine andere Vereinbarung.


1.3 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.


§ 2 Terminvereinbarungen


2.1 Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Dienstleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der gebuchten Dienstleistungen einen schriftlichen Auftrag zu unterzeichnen. Sollten Dienstleistungen von einem Partnerbetrieb durchgeführt werden, ist der Auftraggeber mit der Datenverarbeitung der persönlichen notwendigen Daten in diesem Fall einverstanden.


2.2 Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Bei einer Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, diese nach der aktuellen Auftragslage des Unternehmens auszurichten.


2.3 Dieser Service ist unverbindlich und seine Ausführung und Berechnung richtet sich nach der aktuellen Auftragslage des Anbieters.


§ 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen


3.1 Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.

3.2 Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber min. 48 Stunden, vor dem vereinbarten Termin storniert, so entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Wird ein vereinbarter Termin zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt, so kann der Anbieter gegenüber dem Auftraggeber als pauschalierten Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preis, mindestens aber von 300,00 EUR geltend machen. Wird ein vereinbarter Termin nicht abgesagt und nicht wahrgenommen, so behält sich der Anbieter das Recht vor den gesamten Betrag zu 100% als Ausfallentschädigung zu berechnen.


§ 4 Reklamationen


4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich, nach erbrachter Arbeit, geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist.


4.2 Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.


4.3 Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.


§ 5 Schadensersatz / Haftung


5.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:


a.) Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.


b.) Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.


5.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern usw., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.


5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.


5.4 Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege sowie der Smart- und Spotrepair an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff.


5.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.


5.5 Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Fahrzeugen mit einwandfreien Elektrik-Abdichtungen durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrik-Abdichtung im Motorraum und seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.


5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z B. Alarmanlagen, Auto-Hifi, usw.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.


§ 5.7 Haftung


Der Auftragnehmer haftet, soweit ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, nicht für durch Dritte erfolgte Beschädigungen des während der Auftragsdauer abgestellten Fahrzeugs des Auftraggebers sowie für Diebstahl, für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich von dem Auftragnehmer in Verwahrung genommen sind.


§ 6 Dokumentation des Fahrzeugzustandes


Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört, neben der Auftragsbestätigung, auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges, wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten z. B. bei bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.


§ 7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen


7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder Kartenzahlung vor Ort, und nach Vereinbarung auf Rechnung.

Die Zahlungen sind spätestens bei Aushändigung des Auftragsgegenstandes ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.


7.2 Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, diese muss aber mit dem Auftraggeber jeweils im Einzelfall vereinbart werden.


7.3 Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.


§ 8 Erweitertes Pfandrecht


Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Werkstattauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Werkstattauftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.


§ 9 Preise / Pauschalpreise


9.1 Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden bzw. aufbereitenden Fahrzeugs.

Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Dienstleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.


9.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich.

Der verbindliche Preis für die beauftragte Dienstleistung ist ausschließlich in dem schriftlichen Auftragsformular bzw. der Auftragsbestätigung enthalten.


9.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden. Mehr- oder Sonderleistungen werden dem Kunden in Form unserer Stundensätze / Materialpreise für die Arbeiten in Rechnung gestellt.


9.4 Die endgültigen Preise der angebotenen bzw. gebuchten Dienstleistungen, werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.


9.5 Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.


§ 10 Fahrzeugüberführung


10.1 Der Anbieter bietet dem Auftraggeber die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Fahrzeugs als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.


10.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (§ 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.


10.3 Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe.


§ 11 Salvatorische Klausel


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so werden die anderen hiervon nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung oder Regelung soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien bei Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Änderungen sind vorbehalten.


§ 12 Alternative Streitbeilegung (§ 36 VSBG)


Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.


§ 13 Gerichtsstand


Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Hauptsitz des Auftragnehmers, Euskirchen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Euskirchen, 07/2023

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